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Leberegelinfektionen sind beim Pferd sehr selten. Hier ist als erstes die Frage der Infektionsmöglichkeit, z. B. durch Wechselbeweidung mit Wiederkäuern in der Vergangenheit, zu klären. Nur der große Leberegel Fasciola hepatica kann beim Pferd in der Leber parasitieren. Der kleine Leberegel Dicrocoelium dendriticum ist nicht infektiös für Pferde. Der große Leberegel braucht für seinen äußeren Entwicklungszyklus noch einen Zwischenwirt, die Zwergschlammschnecke, und wie der Name schon sagt, bevorzugt diese schlammiges Gelände als Lebensraum.

Man braucht also für eine Übertragung aufs Pferd immer zwei Dinge: 1) einen infizierten Wiederkäuer und 2) Feuchtigkeit auf den Weiden, Seen, Bächen usw., an denen die Zwergschlammschnecke heimisch ist. Pferde, die auf Almen gelebt haben, haben ein höheres Infektionsrisiko; hier können die Leberegel oft noch nach längerer Zeit nachgewiesen werden.

Ein Nachweis über eine Kotprobe ist beim Pferd kaum möglich, da sich die großen Leberegel zwar in der Leber einnisten und dort Schäden am Leberparenchym anrichten können, aber in der Regel nicht erwachsen werden und somit keine Eier ausgeschieden werden. Eine Behandlung ohne gesicherten Nachweis ist nicht zugelassen, da es keine Medikamente gibt, die zur Behandlung der Leberegel beim Pferd zugelassen sind, und die Rindermedikamente dürfen nur bei klarer Diagnose umgewidmet werden.

Bioresonanz, Schweifhaaranalysen o. ä. sind keine gesicherten Diagnosen, und bei Verdacht auf Leberegel sollte daher umfassend untersucht werden. Ein Nachweis von Fasciola hepatica in der Leber ist beim Pferd zuverlässig nur über einen Antikörper-Bluttest oder eine Leberbiopsie möglich. Alternativ, bei aktueller Wechselbeweidung mit Wiederkäuern, am besten den Wiederkäuerkot auf Endoparasiten mittels Sedimentation untersuchen lassen, hier ist ein Befall gut nachweisbar.